Gewerbesteuer-Vorauszahlung fällig am 15.02.

Nicht vergessen- die Vorauszahlungen zur Gewerbesteuer sind am 15.02. zur Zahlung an die Gemeinde fällig.

Wussten Sie, dass Sie Ihre Vorauszahlungen auch unterjährig anpassen können? Für unsere Mandanten gleichen wir regelmäßig Gewinnprognose und Vorauszahlungen ab und stellen auf Wunsch einen Anpassungsantrag gegenüber dem Finanzamt.

”Kopie

Weitere News

Kopie von 2025 digitale Kanzlei (angepinnter Beitrag)

Digitale Kanzlei 2026 – zum sechsten Mal in Folge

Wir wurden erneut von DATEV als „Digitale Kanzlei“ ausgezeichnet. Darüber ...

Mehr
Fehlende Belege

Zeitfresser in der Buchhaltung? Fehlende Belege!

Fehlende Belege gehören zu den größten Zeitfressern in der Finanzbuchhaltung, ...

Mehr
RECAP Vorträge (1)

Unternehmensnachfolge im Fokus: Zwei Veranstaltungen, viele Perspektiven

In den vergangenen Wochen waren Jesper und Tina wieder als ...

Mehr
Gutscheine für Arbeitnehmer

Gutscheine & Geldkarten als Mitarbeiter-Benefit: steuerfrei, wenn die Spielregeln passen

Wann gilt ein Gutschein als Sachbezug? Nur, wenn er ausschließlich ...

Mehr