Lohnnebenkosten

In der politischen Debatte wird gerade über Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gesprochen. Wussten Sie, dass Sie als Arbeitgeber schon heute die Höhe der Lohnnebenkosten beeinflussen können?

Als Lohnnebenkosten gelten – Arbeitgeberbeiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, Beiträge zur Unfallversicherung Umlagen 1 (Erstattungen im Krankheitsfall) Umlage 2 (Erstattungen im Mutterschutz) Umlage 3 (Insolvenzgeldumlage)

Mit der Umlage 1 (U1) zahlen Sie Beiträge an die Krankenkasse zur Finanzierung eines Ausgleichs, welchen Sie für die Arbeitgeberaufwendungen im Falle einer Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall eines Arbeitnehmers erhalten.

Unternehmen mit weniger als 30 Mitarbeitern (ausgenommen Azubis und Schwerbehinderte) sind zur Teilnahme verpflichtet.

Der normale Umlagesatz U1 bietet in der Regel eine Erstattung von rund 60 bis 70 Prozent, dies entspricht ungefähr ein Beitragssatz von 2,1% bis 2,5%. Bei den ermäßigten Umlagesätzen U1 ist die Umlage niedriger, dafür erstattet die Krankenkasse im Krankheitsfall nur 40 bis 50 Prozent, hier ergeben sich ca. Beitragssätze von 1,3% bis 1,8%. Beim erhöhten Umlagesatz liegt die Erstattung bei 80 Prozent und der ungefähre Beitragssatz von 3,2% bis 3,8%.

Die Wahl des Umlagesatzes ist je Krankenkasse zu treffen und kann zu Jahresbeginn neu gewählt werden.

Gerne beraten wir Sie welcher Erstattungssatz bei Ihnen sinnvoll ist.

Umlagen und AAG

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