Jahressteuergesetz 2023

Was gibt es Neues in 2023? 

Der Bundesrat hat am 16.12.2022,
in seiner letzten Sitzung in diesem Jahr,
dem Jahressteuergesetz 2022 zugestimmt.

Im Jahressteuergesetz werden Änderungen im Bereich der Einkommensteuer, Umsatzsteuer und weiterer Steuergesetze für das neue Jahr zusammengefasst.

Es wurden Anpassungen an EU-Recht und Rechtsprechung sowie zur Digitalisierung notwendig. Insgesamt überwiegen die geplanten Entlastungen der Steuerzahler. Der Staat rechnet mit Mindereinnahmen von circa 4,5 Milliarden Euro.

Übergewinnsteuer
Lang umstritten,
wird nun doch die Vorgabe der EU umgesetzt und
die Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriewirtschaft
an den Kosten der Energiekrise beteiligt.
In den Wirtschaftsjahren 2022 und 2023
sollen Gewinne, die den durchschnittlichen Gewinn der Vorjahre um 20% übersteigen mit 33% besteuert werden. Die Einnahmen werden auf 1 bis 3 Milliarden Euro geschätzt und sollen die Strompreisbremse für Verbraucher finanzieren.

Altersvorsorge
Bereits ab 2023 können
sog. “Basis-Altersvorsorgebeiträge”,
wie die gesetzliche Rentenversicherung, Versorgungswerke oder die Rürup-Rente,
in voller Höhe als Sonderausgaben abgezogen werden.

Auszahlungen an die Bürger
Im neuen Jahr soll ein direkter Auszahlungsweg
an die Bürger geschaffen werden,
um Nothilfen und Klimagelder unkomplizierter auszahlen zu können.
Der bisherige Weg über Arbeitgeber und Finanzamt war aufwendig und bürokratisch.
Die steuerliche Identifikationsnummer soll dabei eine zentrale Rolle spielen.

Zu den folgenden Themen folgen weitere Infos von uns …
– Arbeitszimmer
– Sparer-Freibetrag
– Ertragsteuerbefreiung Photovoltaik
– Änderung der Immobilienbewertung bei Erbschaft

Jahressteuergesetz

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