Ihr seit Handwerker oder Bauunternehmer? Dann ist diese Info für euch!

Als Bauunternehmer oder Handwerker haben Sie besondere Anforderungen an die Buchführung, um Schwarzarbeit zu vermeiden. Welche Bescheinigungen Sie wann anfordern bzw. vorzeigen müssen und worauf Sie bei der Rechnungsstellung achten sollten, erfahren Sie jetzt im ersten Teil!

Als Unternehmen der Baubranche müssen Sie auf die richtige Rechnungsstellung achten und bestimmte Bescheinigungen vorweisen können. Die Regelungen müssen Sie dann beachten, wenn Sie als Bauunternehmer an einen anderen Bauunternehmer eine Leistung im Wert von mehr als 500€ netto erbringen. Es ist dabei egal, ob der andere Bauunternehmer die Leistung für sich privat oder gewerblich in Anspruch nimmt.

Die besonderen Rechnungsregelungen gelten nicht für Rechnungen an Privatkunden, Kunden außerhalb der Baubranche sowie für Rechnungen unter 500€ netto.

Die Rechnung ist ohne Umsatzsteuer (netto) und mit dem Hinweis „Steuerschuldner der Umsatzsteuer ist der Leistungsempfänger nach § 13b UStG“ auszustellen.

Als Subunternehmer sind Sie außerdem verpflichtet, die USt 1 TG-Bescheinigungen Ihrer Auftraggeber zu Ihren Akten zu nehmen und auf den Gültigkeitszeitraum zu achten. Dies gilt als Nachweis, dass der Auftraggeber ebenfalls Bauunternehmer ist.

Leider ist das noch nicht alles, was Sie zum Thema Bauleistungen beachten müssen. Keine Sorge – im zweiten Teil informieren wir Sie über die Bauabzugsteuer damit Sie in Ihrem täglichen Business handlungssicher sind.

 

Linked In von Bauleistung
Linked In von Bauleistung

Weitere News

Kopie von 2025 digitale Kanzlei (angepinnter Beitrag)

Digitale Kanzlei 2026 – zum sechsten Mal in Folge

Wir wurden erneut von DATEV als „Digitale Kanzlei“ ausgezeichnet. Darüber ...

Mehr
Fehlende Belege

Zeitfresser in der Buchhaltung? Fehlende Belege!

Fehlende Belege gehören zu den größten Zeitfressern in der Finanzbuchhaltung, ...

Mehr
RECAP Vorträge (1)

Unternehmensnachfolge im Fokus: Zwei Veranstaltungen, viele Perspektiven

In den vergangenen Wochen waren Jesper und Tina wieder als ...

Mehr
Gutscheine für Arbeitnehmer

Gutscheine & Geldkarten als Mitarbeiter-Benefit: steuerfrei, wenn die Spielregeln passen

Wann gilt ein Gutschein als Sachbezug? Nur, wenn er ausschließlich ...

Mehr