Beauftragst du selbstständige Künstler:innen? Wir kümmern uns um die Abgaben!

Nutzen Sie künstlerische oder publizistische Leistungen von selbstständigen Künstler:innen? Wenn ja, dann müssen Sie wissen, dass die Entgelte an die Künstlersozialkasse (KSK) gemeldet werden müssen.

Abgabenpflichtig sind Entgelte, die Sie an selbstständige Künstler:innen für Musik, Literatur, Fotografie oder Grafik zahlen – beispielsweise für die Erstellung von Werbematerialien.

Wichtig:

✅ Selbstständige Künstler:innen sind Freiberufler oder eingetragene Kaufleute.

✅ Abgabe entfällt, wenn Sie eine UG, GmbH, AG oder ähnliche Unternehmen beauftragen oder das Honorar die “Geringfügigkeitsgrenze” von 700 € im Kalenderjahr nicht überschreitet.

Abgabesatz:

➔ Für 2025 beträgt der Abgabesatz 5 % des Honorars.

➔ Ab 2026 sinkt der Satz auf 4,2 %.

Meldung:

Die Meldung der abgabepflichtigen Entgelte muss bis spätestens 31.03. des Folgejahres erfolgen.

Wofür wird die Abgabe verwendet?

Die Künstlersozialkasse sichert die soziale Absicherung von Künstler:innen und Publizist:innen in den Bereichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.

Benötigen Sie mehr Informationen oder Unterstützung zu diesem Thema? Sprechen Sie mit unserem Lohnsachbearbeiterin – wir helfen Ihnen gerne weiter!

KSK (1)

Weitere News

KSK (2)

Beauftragst du selbstständige Künstler:innen? Wir kümmern uns um die Abgaben!

Nutzen Sie künstlerische oder publizistische Leistungen von selbstständigen Künstler:innen? Wenn ...

Mehr
IHK Lübeck (3)

EVOTAX on Tour bei Deutschen Bank Lübeck

Am 23.04.2026 sind wir von der Deutschen Bank Lübeck als Speaker eingeladen.   Unter dem Titel „Unternehmensnachfolge steuerlich und ...

Mehr
Minijob Kosten AG

Minijob: 603 € für den Mitarbeitenden – aber was kostet er dem Arbeitgeber?

Für Minijobberinnen und Minijobber klingt es einfach: 603 € brutto = ...

Mehr
Prüfung bestanden (1)

Alex und Sarah sind jetzt Fachassistentinnen für Lohn und Gehalt (FALG)

Alex und Sarah haben sich im letzten Jahr der anspruchsvollen ...

Mehr