Gutscheine & Geldkarten als Mitarbeiter-Benefit: steuerfrei, wenn die Spielregeln passen

Wann gilt ein Gutschein als Sachbezug?

Nur, wenn er ausschließlich zum Bezug von Waren/Dienstleistungen berechtigt, keine Barauszahlung möglich ist und die ZAG-Vorgaben eingehalten werden. Typische Beispiele: Tankgutscheine (begrenzt), Stadt-/City-Cards, Sachbezugskarten spezialisierter Anbieter, Händler-/Kettengutscheine.

Was ist Barlohn (immer steuer- & SV-pflichtig)?

Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Gutscheine/Karten mit Bargeldfunktion sowie universell einsetzbare Zahlungskarten (z. B. Kreditkarten). Marketplace-/Amazon-Gutscheine und der klassische Wunschgutschein sind häufig nicht begünstigt.

50-Euro-Freigrenze pro Monat

Sachbezüge sind bis 50 € monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei – aber nur, wenn die Grenze nicht überschritten wird (kein Übertrag). Bei Überschreitung wird der gesamte Betrag steuer- und SV-pflichtig.

Zuflusszeitpunkt beachten

Je nach Einlösbarkeit (bei Dritten vs. beim Arbeitgeber) kann der Zuflusszeitpunkt unterschiedlich sein – relevant für die Lohnabrechnung.

Aufmerksamkeiten bis 60 €

Zu persönlichen Anlässen (z. B. Geburtstag, Hochzeit, Geburt) sind Sachzuwendungen bis 60 € steuer- und SV-frei – auch hier gilt: bei Überschreitung wird alles steuerpflichtig.

Dokumentation ist Pflicht

Sachbezüge müssen im Lohnkonto detailliert aufgezeichnet werden (Bezeichnung, Zeitpunkt, Ort, Wert, Nachweis der Freigrenze).

➡️ Wir unterstützen bei der Prüfung bestehender Gutscheine und bei der Einführung eines steuerlich zulässigen Sachbezugsmodells.

1

Weitere News

2

Das Finanzamt hat doch einen Vogel. Und zwar nicht nur einen.

Wer im Unternehmensalltag mit Steuern zu tun hat, begegnet ihnen ...

Mehr
Activatec (1)

activaTec- Gemeinsam gewachsen, danke für das Vertrauen!

Manche Mandate begleiten uns nicht nur fachlich, sondern wachsen über ...

Mehr
Kopie von 2025 digitale Kanzlei (angepinnter Beitrag)

Digitale Kanzlei 2026 – zum sechsten Mal in Folge

Wir wurden erneut von DATEV als „Digitale Kanzlei“ ausgezeichnet. Darüber ...

Mehr
Fehlende Belege

Zeitfresser in der Buchhaltung? Fehlende Belege!

Fehlende Belege gehören zu den größten Zeitfressern in der Finanzbuchhaltung, ...

Mehr