Vermögen weitergeben, aber bitte mit Plan.

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Bei Schenkungen und Erbschaften können Freibeträge einen großen Unterschied machen. Wer frühzeitig plant, kann Vermögen häufig steueroptimierter auf die nächste Generation übertragen.

Wie hoch der Freibetrag ausfällt, hängt vor allem vom Verwandtschaftsgrad ab:

  • Ehegatten und eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro
  • Kinder: 400.000 Euro
  • Enkel: grundsätzlich 200.000 Euro
  • viele andere Personen: 20.000 Euro

Je enger die Beziehung, desto höher in der Regel der Freibetrag.

Wichtig ist die 10-Jahres-Regel: Mehrere Erwerbe von derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet. Nach Ablauf von zehn Jahren kann der persönliche Freibetrag grundsätzlich erneut genutzt werden.

Die Freibeträge gelten dabei pro Person. Ein Einzelkind kann beispielsweise von der Mutter bis zu 400.000 Euro und vom Vater weitere 400.000 Euro erhalten. So können insgesamt bis zu 800.000 Euro steuerfrei übertragen werden.

Und es geht nicht nur um Geld. Auch Wertpapiere, Immobilien oder Unternehmensanteile können verschenkt oder vererbt werden. Maßgeblich ist grundsätzlich der steuerliche Wert des übertragenen Vermögens.

Zusätzlich gibt es weitere Steuerbefreiungen, zum Beispiel für das Familienheim, bestimmte Hausratsgegenstände oder unter bestimmten Voraussetzungen für Betriebsvermögen.

Wichtig: Auch wenn keine Steuer entsteht, können Anzeigepflichten bestehen. Erbschaften und Schenkungen sind grundsätzlich innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt anzuzeigen. Für bestimmte Fälle gelten Ausnahmen, z. B. bei bestimmten notariell beurkundeten Vorgängen.

Vermögensnachfolge beginnt früher

Wer rechtzeitig plant, kann Freibeträge mehrfach nutzen und Vermögen gezielt übertragen. Bei Immobilien können beispielsweise auch Nießbrauch oder Wohnrechte Teil der Gestaltung sein.