Minijob: 603 € für den Mitarbeitenden – aber was kostet er dem Arbeitgeber?

Für Minijobberinnen und Minijobber klingt es einfach: 603 € brutto = 603 € netto (keine Abzüge für Lohnsteuer oder Sozialversicherung). 

Aus Arbeitgebersicht kommen jedoch Pauschalabgaben dazu. 

Bruttogehalt          603,00 € 
Pauschale Lohnsteuer              12,06 € 
Krankenversicherung             78,39 € 
Rentenversicherung             90,45 € 
Umlage 1                4,82 € 
Umlage 2                1,33 € 
Insolvenzgeldumlage               0,90 € 
Kosten des Arbeitgebers         790,95 € 


Mehrkosten für Sie:
 187,95 € zusätzlich zum Bruttolohn.

Fazit: Minijobs sind aus Arbeitgebersicht nicht automatisch „günstig“. Eine Alternative können je nach Einsatz Werkstudierende sein. 

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