Nutzen Sie künstlerische oder publizistische Leistungen von selbstständigen Künstler:innen? Wenn ja, dann müssen Sie wissen, dass die Entgelte an die Künstlersozialkasse (KSK) gemeldet werden müssen.
Abgabenpflichtig sind Entgelte, die Sie an selbstständige Künstler:innen für Musik, Literatur, Fotografie oder Grafik zahlen – beispielsweise für die Erstellung von Werbematerialien.
Wichtig:
✅ Selbstständige Künstler:innen sind Freiberufler oder eingetragene Kaufleute.
✅ Abgabe entfällt, wenn Sie eine UG, GmbH, AG oder ähnliche Unternehmen beauftragen oder das Honorar die “Geringfügigkeitsgrenze” von 700 € im Kalenderjahr nicht überschreitet.
Abgabesatz:
➔ Für 2025 beträgt der Abgabesatz 5 % des Honorars.
➔ Ab 2026 sinkt der Satz auf 4,2 %.
Meldung:
Die Meldung der abgabepflichtigen Entgelte muss bis spätestens 31.03. des Folgejahres erfolgen.
Wofür wird die Abgabe verwendet?
Die Künstlersozialkasse sichert die soziale Absicherung von Künstler:innen und Publizist:innen in den Bereichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.
Benötigen Sie mehr Informationen oder Unterstützung zu diesem Thema? Sprechen Sie mit unserem Lohnsachbearbeiterin – wir helfen Ihnen gerne weiter!
