Festwertverfahren – Inventur vereinfachen und Aufwand reduzieren

Die ordnungsgemäße Durchführung der Inventur ist ein wesentlicher Bestandteil der Jahresabschlusserstellung. Je nach Art und Umfang der Bestände kann sie jedoch sehr zeit- und ressourcenintensiv sein. Um den Aufwand zu reduzieren, erlaubt das Gesetz unter bestimmten Voraussetzungen vereinfachte Inventurverfahren – eines davon ist das Festwertverfahren. 

Was ist das Festwertverfahren?
Das Festwertverfahren ist ein vereinfachtes Inventur- und Bewertungsverfahren, bei dem bestimmte Vermögensgegenstände mit einem gleichbleibenden Wert angesetzt werden dürfen, anstatt sie jährlich vollständig neu zu erfassen. 

Voraussetzungen für die Anwendung:
✅ regelmäßiger Ersatz der Vermögensgegenstände
✅ geringe wirtschaftliche Bedeutung
✅ Wert- und Mengenstetigkeit (Abweichungen i. d. R. bis ca. 10 %)
✅ bewegliche Sachanlagen sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
✅ körperliche Bestandsaufnahme mindestens alle drei Jahre 

Typische Anwendungsfälle:
Werkzeuge und Kleingeräte, Geschirr und Besteck oder Arbeits- und Schutzkleidung. 

Durchführung und Anpassung:
Die Anwendung ist ein Wahlrecht und kann auf einzelne geeignete Wirtschaftsgüter beschränkt werden. Vorräte sowie unbewegliche Sachanlagen sind ausgeschlossen. Bei wesentlichen Wertänderungen ist der Festwert anzupassen – sowohl bei Wertsteigerungen als auch bei Wertminderungen. 

Fazit:
Das Festwertverfahren bietet eine praxisnahe Möglichkeit, die Inventur zu vereinfachen und den Aufwand bei gleichbleibenden, wirtschaftlich nachrangigen Beständen deutlich zu reduzieren – vorausgesetzt, die gesetzlichen Kriterien werden eingehalten. 

Kopie von Inventur Festwertverfahren

Weitere News

KSK (2)

Beauftragst du selbstständige Künstler:innen? Wir kümmern uns um die Abgaben!

Nutzen Sie künstlerische oder publizistische Leistungen von selbstständigen Künstler:innen? Wenn ...

Mehr
IHK Lübeck (3)

EVOTAX on Tour bei Deutschen Bank Lübeck

Am 23.04.2026 sind wir von der Deutschen Bank Lübeck als Speaker eingeladen.   Unter dem Titel „Unternehmensnachfolge steuerlich und ...

Mehr
Minijob Kosten AG

Minijob: 603 € für den Mitarbeitenden – aber was kostet er dem Arbeitgeber?

Für Minijobberinnen und Minijobber klingt es einfach: 603 € brutto = ...

Mehr
Prüfung bestanden (1)

Alex und Sarah sind jetzt Fachassistentinnen für Lohn und Gehalt (FALG)

Alex und Sarah haben sich im letzten Jahr der anspruchsvollen ...

Mehr