Seit längerem wird die Unternehmensform der Unternehmensgesellschaft – kurz „UG“ – im Internet als attraktive Option zu den anderen Formen angepriesen. Doch es ist nicht alles Gold, was glänzt. Erfahren Sie hier, was Sie bei der Wahl dieser Rechtsform unbedingt beachten sollten!
Wahrnehmung und Reputation: Die UG wird oft als weniger seriös im Vergleich zu einer GmbH betrachtet, da sie als “kleiner Bruder” der GmbH gilt. Dies kann sich negativ auf Geschäftsbeziehungen und die Kreditwürdigkeit auswirken.
Kosten und Aufwand: Trotz des geringen Stammkapitals fallen für die UG ähnliche Gründungskosten und laufende Kosten wie für eine GmbH an, einschließlich Notar- und Handelsregisterkosten, Buchhaltungs- und Verwaltungskosten.
Mindeststammkapital: Auch wenn das Stammkapital bei der Gründung nur 1 Euro betragen muss, kann dies zu Liquiditätsproblemen führen, da die UG möglicherweise nicht über ausreichend Kapital verfügt, um notwendige Investitionen zu tätigen oder unvorhergesehenen Kosten zu decken. So ist die UG oft schon nach Überweisung der Gründungskosten an Notar und Registergericht auf dem Papier überschuldet und insolvenzreif.
Ansparen von Kapital: Die UG ist verpflichtet, jährlich 25% ihres Jahresüberschusses in eine Rücklage einzustellen, bis das Stammkapital 25.000 Euro erreicht. Dies bedeutet, dass Gewinne nicht vollständig an die Gesellschafter ausgeschüttet werden dürfen.
Haftung und Verantwortung: Obwohl die Haftung der Gesellschafter auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist, können Banken und Geschäftspartner häufig persönliche Bürgschaften der Gesellschafter verlangen, was das Haftungsrisiko erhöht.
Umfirmierung in eine GmbH: Wenn durch die Einstellung der Gewinne in die Rücklagen ein Stammkapital von 25.000€ erreicht ist, kann die UG zu einer GmbH umfirmiert werden. Dies ist häufig Ziel des Unternehmers, um vorgenannte Nachteile zu revidieren.
Problem ist hier aber, dass das Registergericht für die Umfirmierung eine sog. “Werthaltigkeitsbescheinigung” verlangt. Denn die 25.000€ im Eigenkapital der GmbH stehen zunächst “nur auf dem Papier” und sind meist im Anlagevermögen oder Forderungen gebunden, die ggf. nicht mehr werthaltig sein können.
Eine Werthaltigkeitsbescheinigung wird von einem Wirtschaftsprüfer erstellt und kann Kosten von mehreren tausend Euro verursachen.
Unsere Empfehlung: Die Wahl der UG als Rechtsform sollte daher wohl bedacht sein.
Lassen Sie sich zur Wahl der Rechtsform unbedingt von einem Profi (Rechtsanwalt, Steuerberater, Unternehmensberater) beraten, um später Zeit, Geld und Nerven zu sparen!