Steuervorauszahlungen am 15.08.2024

Nicht vergessen: die Vorauszahlungen zur Gewerbesteuer sind am 15.08.2024 zur Zahlung an die Gemeinde fällig.

Wussten Sie, dass Sie Ihre Vorauszahlungen auch unterjährig anpassen können? Für unsere Mandanten gleichen wir regelmäßig Gewinnprognosen und Vorauszahlungen ab und stellen auf Wunsch einen Anpassungsantrag gegenüber dem Finanzamt.

 

Kopie von GewST VZ

 

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