Steuerliche Erleichterungen für Photovoltaikanlagen ab 2023

Eine weitere Erleichterung, die uns das Jahressteuergesetz 2022 bringt, greift in Bezug auf Photovoltaikanlagen ab dem 01.01.2023.

Hierbei geht es zwar nicht darum, dass Kosten abgesetzt werden können oder ein Förderbetrag ausgezahlt wird, aber die erheblichen verwaltungstechnischen Anforderungen werden deutlich gesenkt. Bisher war man durch den Betrieb einer Photovoltaikanlage gezwungen einen Gewerbebetrieb beim Amt anzumelden oder Liebhaberei beim Finanzamt zu beantragen, denn die Einspeisung des Stroms führte zu einkommensteuer- pflichtigen Einnahmen. Daneben war man auch noch Unternehmer i.S.d. Umsatzsteuergesetzes.

Kleine Photovoltaikanlagen sind ab 2023
vollkommen von der Einkommensteuer befreit,
ganz ohne Antrag auf Liebhaberei.

Es gelten die folgenden Voraussetzungen:

  • Bruttoleistung bis zu 30 kWp bei Einfamilienhäusern (inkl. dazugehörige Garagen oder Nebengebäude) oder nicht zu Wohnzwecken dienenden Gebäuden (z.B. Büros oder Hallen)
  • Bruttoleistung bis 15 kWp bei sonstigen Gebäuden (z.B. Mehrfamilienhäuser oder gemischt genutzte Gebäude) pro Wohn- und Gewerbeeinheit 
    und insgesamt max. 100 kWp pro Steuerpflichtigen.

Der Umsatzsteuersatz wurde ab 2023 auf 0% für Lieferung und Installation einer Photovoltaikanlage auf Privatwohnungen mit einer Bruttoleistung von max. 30 kWp gesenkt.

Somit gibt es für Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen keinen Grund mehr auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten und umständlich zur Umsatzsteuer zu optieren.

Die neue Regelung hilft deutlich dem Bürokratieabbau und senkt die Hürden für Privathaushalte in die erneuerbare Energie zu investieren.

Es ist fraglich welche Lieferzeiten aktuell für die Photovoltaikanlagen in Kauf genommen werden müssen und wie schnell unsere Handwerksunternehmen die Installationen vornehmen können.

Photovoltaik ab 2023

Weitere News

Weihnachtsschließzeit 2025 (1)

Wir machen Betriebsferien!

Die besinnliche Zeit steht vor der Türe und wir wollen ...

Mehr
Fortbildung Jesper (2)

Jesper wird zertifizierter Testamentsvollstrecker – Kompetenz für Ihre Nachlassplanung!

Wir freuen uns, dass unser Kanzleiinhaber Jesper Hinrichs derzeit die ...

Mehr
Kopie von 10.09. Vorauszahlung ESt + KSt

Steuervorauszahlungen am 10.12.2025

Nicht vergessen: die Vorauszahlungen zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer sind am ...

Mehr
neu

Fokuszeit im Dezember: Effizienter arbeiten

Wie jedes Jahr steht das Jahresende in der Steuerberatung ganz ...

Mehr