Gelber Zettel ade! đź‘‹

🤧 Die papierhafte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung soll schon bald der Geschichte angehören und durch ein elektronisches Verfahren abgelöst werden. Seit Anfang des Jahres werden uns daher Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von gesetzlich versicherten Angestellten bereits in einer Pilotierungsphase digital von den Krankenkassen bereit gestellt.

🗓 Ab dem 01.07.2022 ist der Abruf der elektronischen Meldung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nun verpflichtend. Privatversicherte sind von der neuen Regelung ausgenommen.

💪🏼 Für die praktische Umsetzung besteht nun Handlungsbedarf für die Unternehmen: deine Personalabteilung bzw. Steuerkanzlei benötigt die Information, am wievielten Tag deine Mitarbeiter/innen ein ärztliches Attest vorlegen müssen. Auf Basis dieser Angabe wird der Zeitpunkt berechnet, zu dem die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der Krankenkasse angefragt werden darf. Die gesetzliche Standardregelung sieht die Vorlagepflicht ab dem 4. Tag vor. Unternehmensweit oder mit einzelnen Angestellten kann eine gesonderte Vereinbarung getroffen worden sein.

✉️ Des Weiteren benötigt ihr zukünftig für den elektronischen Datenaustausch von Arbeitsunfähigkeiten auch von allen geringfügig Beschäftigen die gesetzliche Krankenkasse.

❓ Fragen? Gerne an uns!

Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung

Weitere News

UG Nachteile

Nicht nur Vorteile mit der UG als “günstige” GmbH!

Seit längerem wird die Unternehmensform der Unternehmensgesellschaft – kurz „UG“ ...

Mehr
Fototag bei Evotax!

Behind the scenes: Fotoshooting mit Sarah Glathe

Ein großartiger Tag voller Spaß und professioneller Aufnahmen. Ein riesiges ...

Mehr
Erholungsbeihilfen

Erholungsbeihilfen – so können Sie Ihre Arbeitnehmer fördern

Als Arbeitgeber haben Sie die Möglichkeit, den Urlaub Ihrer Mitarbeiter ...

Mehr
Vorstellung Azubi Marvin (1)

Unser neues Talent #Azubi2025 – herzlich willkommen!

Das EVOTAX-Team hat einen neuen Azubi. Marvin war bereits in ...

Mehr