Kapitaleinkünfte bis 1.000€ steuerfrei

Seit dem 01.01.2023 sind Kapitaleinkünfte bis zu 1.000€ im Jahr steuerfrei.

Die Zinserhöhung hat für Sparer auch eine gute Seite, denn die ersten Kreditinstitute gewähren auf Einlagen wieder Zinserträge. Die Bundesregierung hat parallel dazu noch eine weitere Vergünstigung geschaffen. Der sog. Sparer-Freibetrag wurde von 801€ auf 1.000€ erhöht. Bis zu diesem Betrag werden von Zinsen und Dividenden keine 25% Kapitalertragsteuer einbehalten.

Sprechen Sie Ihre Bank an, ob Sie Ihren Freistellungsauftrag erhöhen können. Alternativ kann man sich die zu viel einbehaltenen Beträge aber auch im Rahmen der Steuererklärung wiederholen.

Kopie von Sparer Freibetrag

Weitere News

Kopie von 2025 digitale Kanzlei (angepinnter Beitrag)

Digitale Kanzlei 2026 – zum sechsten Mal in Folge

Wir wurden erneut von DATEV als „Digitale Kanzlei“ ausgezeichnet. Darüber ...

Mehr
Fehlende Belege

Zeitfresser in der Buchhaltung? Fehlende Belege!

Fehlende Belege gehören zu den größten Zeitfressern in der Finanzbuchhaltung, ...

Mehr
RECAP Vorträge (1)

Unternehmensnachfolge im Fokus: Zwei Veranstaltungen, viele Perspektiven

In den vergangenen Wochen waren Jesper und Tina wieder als ...

Mehr
Gutscheine für Arbeitnehmer

Gutscheine & Geldkarten als Mitarbeiter-Benefit: steuerfrei, wenn die Spielregeln passen

Wann gilt ein Gutschein als Sachbezug? Nur, wenn er ausschließlich ...

Mehr