Ihr seid Handwerker oder Bauunternehmer? Dann kommt hier Teil 2 für euch!

In Teil 1 haben wir uns mit der Umsatzsteuer nach § 13 b UStG, der Rechnungsstellung und der USt 1 TG Bescheinigung aus Sicht des Auftragnehmers beschäftigt. Jetzt schauen wir uns an, was der Auftraggeber, ebenfalls in der Baubranche tätig, für Auflagen hat.

Als Auftraggeber fordern Sie bitte die Freistellungsbescheinigung gemäß §48b EStG von Ihrem Subunternehmer an. Diese gilt als Nachweis, dass der Subunternehmer beim Finanzamt registriert ist und seinen steuerlichen Pflichten nachkommt.

Sollte die Bescheinigung nicht vorliegen, sind Sie als Auftraggeber verpflichtet 15% des Rechnungsbetrags als Bauabzugsteuer direkt an das Finanzamt abzuführen und dem Subunternehmer nur die restlichen 85% auszuzahlen.

Für unsere Bau-Mandate haben wir ein übersichtliches Merkblatt erstellt. Schreiben Sie uns gerne an, um das Merkblatt zu erhalten.

Kopie von Bauleistung 2

Weitere News

KSK (2)

Beauftragst du selbstständige Künstler:innen? Wir kümmern uns um die Abgaben!

Nutzen Sie künstlerische oder publizistische Leistungen von selbstständigen Künstler:innen? Wenn ...

Mehr
IHK Lübeck (3)

EVOTAX on Tour bei Deutschen Bank Lübeck

Am 23.04.2026 sind wir von der Deutschen Bank Lübeck als Speaker eingeladen.   Unter dem Titel „Unternehmensnachfolge steuerlich und ...

Mehr
Minijob Kosten AG

Minijob: 603 € für den Mitarbeitenden – aber was kostet er dem Arbeitgeber?

Für Minijobberinnen und Minijobber klingt es einfach: 603 € brutto = ...

Mehr
Prüfung bestanden (1)

Alex und Sarah sind jetzt Fachassistentinnen für Lohn und Gehalt (FALG)

Alex und Sarah haben sich im letzten Jahr der anspruchsvollen ...

Mehr