Die ordnungsgemäße Durchführung der Inventur ist ein wesentlicher Bestandteil der Jahresabschlusserstellung. Je nach Art und Umfang der Bestände kann sie jedoch sehr zeit- und ressourcenintensiv sein. Um den Aufwand zu reduzieren, erlaubt das Gesetz unter bestimmten Voraussetzungen vereinfachte Inventurverfahren – eines davon ist das Festwertverfahren.
Was ist das Festwertverfahren?
Das Festwertverfahren ist ein vereinfachtes Inventur- und Bewertungsverfahren, bei dem bestimmte Vermögensgegenstände mit einem gleichbleibenden Wert angesetzt werden dürfen, anstatt sie jährlich vollständig neu zu erfassen.
Voraussetzungen für die Anwendung:
✅ regelmäßiger Ersatz der Vermögensgegenstände
✅ geringe wirtschaftliche Bedeutung
✅ Wert- und Mengenstetigkeit (Abweichungen i. d. R. bis ca. 10 %)
✅ bewegliche Sachanlagen sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
✅ körperliche Bestandsaufnahme mindestens alle drei Jahre
Typische Anwendungsfälle:
Werkzeuge und Kleingeräte, Geschirr und Besteck oder Arbeits- und Schutzkleidung.
Durchführung und Anpassung:
Die Anwendung ist ein Wahlrecht und kann auf einzelne geeignete Wirtschaftsgüter beschränkt werden. Vorräte sowie unbewegliche Sachanlagen sind ausgeschlossen. Bei wesentlichen Wertänderungen ist der Festwert anzupassen – sowohl bei Wertsteigerungen als auch bei Wertminderungen.
Fazit:
Das Festwertverfahren bietet eine praxisnahe Möglichkeit, die Inventur zu vereinfachen und den Aufwand bei gleichbleibenden, wirtschaftlich nachrangigen Beständen deutlich zu reduzieren – vorausgesetzt, die gesetzlichen Kriterien werden eingehalten.
