Gerade zum Jahresende werden in den Unternehmen Betriebsveranstaltungen ausgerichtet und Geschenke überreicht. Was dabei steuerlich zu beachten ist, erfahren Sie jetzt.
Die Betriebsveranstaltungen sind ausgelegt vom Betrieb und sind nicht spezifisch. Dazu zählen Weihnachtsfeiern, Betriebsausflüge oder Jubiläumsfeier. Die Teilnehmer sind überwiegend Arbeitnehmer, aber auch die mitgebrachten Familienangehörigen. Die Veranstaltung kann auch z.B. nur für einzelne Abteilungen oder nur für alle im Ruhestand befindlichen Arbeitnehmern geplant werden.
Es gilt ein Freibetrag von 110€ pro Teilnehmer pro Veranstaltung. Jeder Arbeitnehmer kann diesen Freibetrag für 2 Veranstaltungen im Jahr nutzen. Die Kosten der Begleitpersonen werden dem Arbeitnehmer zugerechnet. Alle Kosten über den 110€ werden pauschal mit 25% über den Lohn versteuert. Eine Dokumentation der Teilnehmer ist daher sehr wichtig um herauszufinden, welcher Mitarbeiter seine Freibeträge bereits ausgeschöpft hat!
Auch bei den Geschenken gibt es einige Regelungen und Voraussetzungen, die Sie beachten müssen. Wir haben nachfolgend für Sie einen übersichtlichen „Entscheidungsbaum“ entwickelt, damit Sie direkt wissen, wie Ihre Geschenke steuerlich behandelt werden.

