Änderungen zum Arbeitszimmer ab 2023

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurden Änderungen in Bezug auf die Kosten des häuslichen Arbeitszimmers verabschiedet. Diese greifen ab dem 01.01.2023.

Bisher mussten die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer immer im Detail nachgewiesen werden. Eine Pauschale war nicht vorgesehen.
Sofern kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stand, konnten die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 1.250€ angesetzt werden. Erst wenn der Raum zusätzlich sogar Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellte, war ein unbeschränkter Abzug möglich.

Ab dem 01.01.2023 ist der unbeschränkte Abzug der Kosten auch weiterhin möglich, sofern das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der beruflichen bzw. betrieblichen Tätigkeit darstellt. Dies gilt für Online-Coaches oder Büroangestellte, nicht aber für Lehrer oder Außendienstmitarbeiter.

Alle anderen können die HomeOffice-Pauschale von 6€ pro Tag geltend machen. Hier ist der Höchstbetrag von 600€ auf 1.260€ (entspricht 210 Tagen) erhöht worden.

Der pauschale Abzug von 1.260€ ohne Nachweis der tatsächlich angefallenen Kosten spart Zeit und Nerven. Für die HomeOffice-Pauschale ist es unerheblich, ob das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt oder ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Diese kommt daher für alle in Betracht.

Arbeitszimmer ab 2023

Weitere News

LinkedIn Jahresrückblick

2025 – was für ein Jahr bei uns in der Kanzlei

Das Jahr 2025 war für unsere Kanzlei geprägt von Wachstum, ...

Mehr
Kopie von Weihnachtsmarkt (2)

Frohe Weihnachten

Wir möchten uns herzlich für euer Vertrauen und die tolle Zusammenarbeit ...

Mehr
Inventur Festwertverfahren

Festwertverfahren – Inventur vereinfachen und Aufwand reduzieren

Die ordnungsgemäße Durchführung der Inventur ist ein wesentlicher Bestandteil der ...

Mehr
Weihnachtsmarkt

Teamabend auf dem Hamburger Weihnachtsmarkt – gelebte Kanzleikultur trotz vollem Alltag

Auch wenn wir in diesem Jahr krankheitsbedingt auf einige Kolleg:innen ...

Mehr