Nicht jede Gehaltserhöhung muss automatisch über mehr Brutto laufen.
Für Arbeitgeber gibt es verschiedene Möglichkeiten, Mitarbeitenden zusätzliche Leistungen zukommen zu lassen, teilweise steuerfrei oder pauschal versteuert. Richtig gestaltet kann dadurch beim Mitarbeitenden mehr ankommen als bei einer klassischen Gehaltserhöhung.
Typische Beispiele sind:
- 50-Euro-Sachbezug
Monatlich können Sachbezüge bis 50 Euro gewährt werden, zum Beispiel über bestimmte Gutscheinkarten. Wichtig: Eine Barauszahlung ist grundsätzlich nicht möglich. - Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen
Zum Geburtstag, zur Hochzeit oder zur Geburt eines Kindes sind Sachgeschenke bis 60 Euro möglich. Weihnachten zählt dabei allerdings nicht als persönlicher Anlass. - Erholungsbeihilfe
Auch Zuschüsse zur Erholung können interessant sein. Möglich sind jährlich 156 Euro für den Arbeitnehmer, 104 Euro für den Ehepartner und 52 Euro je Kind. Die Beihilfe wird pauschal versteuert und muss tatsächlich im Zusammenhang mit Erholung stehen.
Der Punkt, der in der Praxis besonders wichtig ist:
Viele dieser Vorteile funktionieren nur dann steuerlich wie gewünscht, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Einfach Gehalt umzuwandeln und stattdessen einen Benefit auszuzahlen, funktioniert deshalb nicht immer.
Für Arbeitgeber können solche Gehaltsextras trotzdem ein gutes Instrument sein: Sie schaffen einen echten Mehrwert für Mitarbeitende, können die Mitarbeiterbindung stärken und helfen dabei, Personalkosten gezielt zu gestalten.
Entscheidend ist am Ende die richtige Umsetzung und Dokumentation.