In Teil 1 haben wir uns mit der Umsatzsteuer nach § 13 b UStG, der Rechnungsstellung und der USt 1 TG Bescheinigung aus Sicht des Auftragnehmers beschäftigt. Jetzt schauen wir uns an, was der Auftraggeber, ebenfalls in der Baubranche tätig, für Auflagen hat.
Als Auftraggeber fordern Sie bitte die Freistellungsbescheinigung gemäß §48b EStG von Ihrem Subunternehmer an. Diese gilt als Nachweis, dass der Subunternehmer beim Finanzamt registriert ist und seinen steuerlichen Pflichten nachkommt.
Sollte die Bescheinigung nicht vorliegen, sind Sie als Auftraggeber verpflichtet 15% des Rechnungsbetrags als Bauabzugsteuer direkt an das Finanzamt abzuführen und dem Subunternehmer nur die restlichen 85% auszuzahlen.
Für unsere Bau-Mandate haben wir ein übersichtliches Merkblatt erstellt. Schreiben Sie uns gerne an, um das Merkblatt zu erhalten.