Zinseinkünfte- Muss ich nun eine Steuererklärung abgeben?

Im letzten Jahrzehnt waren die Kapitalanleger Null- oder sogar Negativzinsen gewohnt. So kommt es nun, nach dem größten Zinsanstieg seit über 40 Jahren, einigen Anlegern suspekt vor, Zins-Einkünfte auf ihren Sparkonten zu generieren. Einige unserer Mandanten stellten uns die Frage: Muss ich nun eine Steuererklärung abgeben? Wie werden die Zinsen versteuert?

Die gute Nachricht ist: Wenn nur Zinseinkünfte und ein Gehalt bezogen werden, ist man nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

Die Rettung bietet uns die Kapitalertragsteuer.
Die Banken sind verpflichtet, 25% der Zinseinnahmen zzgl. SolZ direkt an das Finanzamt abzuführen. Dem Anleger wird dann nur nur noch der Restbetrag auf dem Konto gutgeschrieben. Die Einkommensteuer ist damit, ähnlich wie die Lohnsteuer beim Gehalt, abgegolten, d.h. erledigt.

Bis zu 1.000€/Jahr sind Kapitaleinkünfte steuerfrei. Bei der Bank muss dazu ein sog. Freistellungsauftrag hinterlegt sein. Sprechen Sie Ihren Bankberater auf das Formular an!
So wird bis zu diesem Betrag auch keine 25% KapESt einbehalten. Der Freibetrag ist dieses Jahr von 801€ auf 1000€ erhöht worden, evtl. muss der Freistellungsauftrag dementsprechend auch erhöht werden .

Freistellungsauftrag

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