Zinsbescheide- Was passiert mit der Papierflut in der Kanzlei?

In unserem letzten Beitrag haben wir bereits von den vielen Zinsbescheiden berichtet, die wir aktuell vom Finanzamt erhalten. Wie geht es nun weiter, wenn dieser ganze Stapel bei uns in der Kanzlei eingeht?

(Steuer-)Bescheide sind für uns Steuerberater ein zentraler Bestandteil unserer Arbeit. Die Verwaltungsakte geben uns Aufschluss darüber, ob das Finanzamt unserer Steuererklärung gefolgt ist. Falls nicht, haben wir einen Monat Zeit Einspruch einzulegen und das Recht unserer Mandanten einzufordern. Die Bescheidprüfung ist also ein wichtiger Prozess in der Kanzlei!

Wir beginnen damit die Umschläge zu öffnen 😉 und unseren Eingangsstempel mit Datum zu hinterlegen. Danach landet der ganze Stapel auf dem Scanner. Trennen, Mandanten zuordnen, Jahr wählen, Verschlagworten und dann ist das PDF in unserem Dokumentenmanagement und wird an den Sachbearbeiter zur Prüfung weitergegeben.

Bei den Zinsbescheiden geht es vor allem darum sicher zu gehen, dass die Zinsberechnung sowie deren Grundlage (Steuernachzahlung bzw. -erstattung) korrekt angegeben wurde.

Im letzten Schritt bereiten wir noch ein Anschreiben für unsere Mandanten vor. Wir erklären kurz, worum es in dem Bescheid geht und welche Zahllast bzw. Erstattung sich ergibt.

Im unserem DMS muss dann noch der Bescheid auf geprüft gesetzt werden und die Frist als erledigt gekennzeichnet werden.

Ganz schön viel Arbeit für 3,50€ Zinserstattung, oder?

In der digitalen Welt könnte man sich das Leben natürlich deutlich einfacher machen, aber soweit ist das Finanzamt leider noch nicht. Einkommensteuerbescheide können zum Teil schon digital, ohne Papier an uns bekannt gegeben werden. Für die deutlich relevantere Anzahl an betrieblichen Steuerbescheiden müssen wir uns aber noch ein paar Jahre gedulden.

Zinsbescheide 1

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