Zinsbescheide unterwegs- Was hat es damit auf sich?
Das Bundesverfassungsgericht hat 2021 die Regelung der Steuerverzinsung als verfassungswidrig erklärt. Angesichts des damals seit Jahren sehr niedrige Zinsniveaus erschienen die geltenden 6% p.a. deutlich überhöht.
Der Gesetzgeber war daher verpflichtet eine Neuregelung für Verzinsungszeiträume ab 2019 zu schaffen. Der neue Zinssatz beträgt nun nur noch 1,8% p.a.
Zwischenzeitlich, als wir noch auf die gesetzliche Neuregelung gewartet haben, wurde die Erhebung von Zinsen ausgesetzt. Dies muss nun nachgeholt werden. Daher versenden die Finanzämter derzeit massenhaft neue Steuerbescheide.
Wann werden Steuern überhaupt verzinst?
Sollte die Steuererklärung zu spät abgegeben worden sein oder sich nachträgliche Änderungen z.B. aufgrund einer Betriebsprüfung ergeben, kann der Bescheid auch mal mehr als 15 Monate nach Ende des Veranlagungszeitraums ergehen. Das Finanzamt verlangt nach dieser zinsfreien Karenzzeit von 15 Monaten Zinsen. Auf der anderen Seite gibt es bei Steuererstattungen auch Zinsgutschriften.