Nicht vergessen- die Vorauszahlungen zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer sind am 10.12. zur Zahlung an das Finanzamt fällig.
Wussten Sie, dass Sie Ihre Vorauszahlungen auch unterjährig anpassen können? Für unsere Mandanten gleichen wir regelmäßig Gewinnprognose und Vorauszahlungen ab und stellen auf Wunsch einen Anpassungsantrag gegenüber dem Finanzamt.