Die Corona-Beschränkungen werden langsam gelockert und wir freuen uns unsere Kunden und Geschäftspartner wieder von Angesicht zu Angesicht zu treffen. Doch wie war das nochmal mit den Reisekosten? Hier kann nach 2 Jahren Pandemie einiges in Vergessenheit geraten sein, daher helfen wir mit einem kleinen Spickzettel aus.
Die Reisekosten können Selbständige als Betriebsausgaben geltend machen und so Ihre Steuerlast mindern, Arbeitgeber können ihren Angestellten die Kosten steuerfrei erstatten und auch wer als Arbeitnehmer keine Erstattung erhalten hat, kann die Kosten zumindest in der Steuererklärung geltend machen.
Tipp! Nutzen Sie nicht mehr die veralteten Reisekosten-Formulare, denn diese verursachen einen immensen Verwaltungsaufwand. Wir empfehlen smarte Apps wie z.B. Circula zur Verwaltung, Freigabe und Schnittstelle in die Finanzbuchführung.
Fahrtkosten
- privater Pkw:
pauschal 0,30€/km
! keine Erstattung der tatsächlichen Tankkosten
- Mietwagen:
Erstattung der tatsächlichen Kosten
(Miete, Tanken, Parken, Maut,…)
- Firmenwagen:
Erstattung aller Fahrzeugkosten, aber
die private Nutzung muss versteuert werden
(1%-Methode oder Fahrtenbuch)
Verpflegung
- Es gelten die folgenden Pauschalen:
- Abwesenheit von mehr als 8 h : 14€*
- Tag der An- und Abreise: 14€*
- Abwesenheit von 24h: 24€*
- Wenn die tatsächlichen Kosten, z.B. des Hotel-Frühstücks angesetzt werden sollen, müssen die Pauschalen gekürzt werden:
- 20% für Frühstück
- 40% für Mittag und Abendbrot
Unterkunft
- Hotelkosten können in ihrer tatsächlich angefallenen Höhe abgesetzt werden, sofern eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt.
- ggf. müssen die Verpflegungspauschalen um das enthaltene Frühstück gekürzt werden
- Ohne Rechnung kann eine Pauschale von 20€* angesetzt werden.
Sonstige Kosten
können mit Nachweis angesetzt werden, z.B. :
- Flugkosten
- Zug, Fähre, Taxi, ÖPNV
- Zollgebühren
- Parkgebühren
- Versicherungen und Gebühren
*abweichende Pauschalen für Auslandsreisen gem. aktuellem BMF-Schreiben