Pflegeversicherung- günstigere Beitragssätze für Eltern
Der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung wird ab dem 01.07.2023 um 0,35 %-Punkte steigen. Ebenfalls zum 01.07.2023 soll das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom April 2022 zur Entlastung von Eltern mit mehreren Kindern in der Pflegeversicherung umgesetzt werden.
Vorgesehen sind ab Juli 2023 folgende Beitragssätze:
Mitarbeiter ohne Kinder 4,00% (Arbeitnehmer-Anteil 2,3 %)
Mitarbeiter mit 1 Kind 3,40% (lebenslang) (Arbeitnehmer-Anteil 1,7 %)
Mitarbeiter mit 2 Kindern 3,15% (Arbeitnehmer-Anteil 1,45 %)
Mitarbeiter mit 3 Kindern 2,90 % (Arbeitnehmer-Anteil 1,2 %)
Mitarbeiter mit 4 Kindern 2,65 % (Arbeitnehmer-Anteil 0,95 %)
Mitarbeiter mit 5+ Kindern 2,40 % (Arbeitnehmer-Anteil 0,7 %)
Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder können dabei auch berücksichtigt werden.
Die Beitragsanpassungen bei Mitarbeitern mit 2 und mehr Kindern gelten bis die zu berücksichtigenden Kinder das 25. Lebensjahr erreicht haben.
Der Arbeitgeber-Anteil beträgt immer 1,7%
Als Arbeitgeber informieren Sie bitte Ihre Arbeitnehmer über diese Änderung in der Pflegeversicherung und fordern Sie die Kopien der Geburtsurkunden sämtlicher Kinder Ihrer Arbeitnehmer an. Leiten Sie diese an Ihre lohnabrechnende Stelle, z.B. Ihren Steuerberater weiter.