Neuerungen bei den Aufbewahrungsfristen

Die Aufbewahrungspflicht für wichtige Dokumente ist seit langem gesetzlich verankert. Mit dem vierten Bürokratieentlastungsgesetz wurden allerdings die Fristen geändert. Wie lange müssen Sie welche Unterlagen aufbewahren? 

Für die folgenden Geschäftsunterlagen gilt eine Frist von 10 Jahren: 

  • Bücher und Aufzeichnungen 
  • Inventare und Jahresabschlüsse 
  • Lageberichte 
  • Bankunterlagen und Kontoauszüge 
  • Fahrtenbücher 
  • Steuererklärungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen 

Hier gibt es keine Änderung!  

Neu ist die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege und Kostenbelege. Darunter fallen auch Bewirtungsbelege und Reisekosten sowie Lieferscheine und Quittungen. Hier wurde die Frist auf 8 Jahre verkürzt! Die neue Frist gilt für alle Buchungsbelege, deren Aufbewahrungsfrist im Jahr 2025 noch nicht abgelaufen ist.  

Alle anderen Belege müssen 6 Jahre aufbewahrt werden. Darunter fallen: 

  • Handels- und Geschäftsbriefe 
  • Angebote und Auftragsbestätigungen 
  • Mahnungen 

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