Es gibt wieder Neuigkeiten zu Mindestlohn und Minijob. Die letzte Änderung war erst zum 01. Juli, nun folgt eine weitere Erhöhung zum 01. Oktober 2022.
Der Mindestlohn steigt von 10,45 € auf 12,00 € pro Stunde. Die Minijob-Grenze wird von 450€ auf 520€ pro Monat erhöht.
Mit der aktuellen Gesetzesänderung wurde auch eine neue Dynamik eingebaut. Demnach erhöht sich bei einer zukünftigen Anpassung des Mindestlohn auch automatisch die Verdienstgrenze für Minijobber.
Um weiterhin als Minijob zu gelten, müssen Arbeitgeber die Arbeitszeiten Ihrer Minijobber auf maximal 10 Stunden pro Woche anpassen. Zahlen Sie mehr als den Mindestlohn, reduzieret sich diese Angabe.
Als Arbeitgeber sind Sie aber nicht verpflichtet den Minijob auf die neue Verdienstgrenze von 520€ anzuheben. Es gelten die arbeits- und tarifrechtlichen Regelungen. Es ist also auch ein Minijob in Höhe von 200€ denkbar. Allerdings haben auch Minijobber Anspruch auf den Mindestlohn. Sollten Sie bisher unter einem Stundenlohn von 12 € gezahlt haben, ist daher eine Anpassung notwendig.