Mindestlohn & Minijob ab 01.10.2022

Es gibt wieder Neuigkeiten zu Mindestlohn und Minijob. Die letzte Änderung war erst zum 01. Juli, nun folgt eine weitere Erhöhung zum 01. Oktober 2022. 

Der Mindestlohn steigt von 10,45 € auf 12,00 € pro Stunde. Die Minijob-Grenze wird von 450€ auf 520€ pro Monat erhöht. 

Mit der aktuellen Gesetzesänderung wurde auch eine neue Dynamik eingebaut. Demnach erhöht sich bei einer zukünftigen Anpassung des Mindestlohn auch automatisch die Verdienstgrenze für Minijobber. 

Um weiterhin als Minijob zu gelten, müssen Arbeitgeber die Arbeitszeiten Ihrer Minijobber auf maximal 10 Stunden pro Woche anpassen. Zahlen Sie mehr als den Mindestlohn, reduzieret sich diese Angabe.

Als Arbeitgeber sind Sie aber nicht verpflichtet den Minijob auf die neue Verdienstgrenze von 520€ anzuheben. Es gelten die arbeits- und tarifrechtlichen Regelungen. Es ist also auch ein Minijob in Höhe von 200€ denkbar. Allerdings haben auch Minijobber Anspruch auf den Mindestlohn. Sollten Sie bisher unter einem Stundenlohn von 12 € gezahlt haben, ist daher eine Anpassung notwendig. 

Mindestlohn Okt 2022

Weitere News

Was gehört in eine Rechnung

Rechnungen stellen – aber richtig!

Ein Thema, womit sich Unternehmer immer befassen müssen, ist die …

Mehr
Wirtschaftsbeirat

IHK Wirtschaftsbeirat Stormarn unter dem Motto „Unternehmertum braucht Nachfolge“

Jesper und Tina hatten gestern die Gelegenheit auf dem IHK-Wirtschaftsbeirat …

Mehr
Steuervorauszahlung von EST 10.9.

Steuervorauszahlungen am 10.09.2024

Nicht vergessen: die Vorauszahlungen zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer sind am …

Mehr
Linked In Steuerfachwirtin Nadine

Ein großer Karriereschritt – Herzlichen Glückwunsch an Nadine!

Das intensive und lange Lernen hat sich gelohnt. Nadine hat …

Mehr