Liebe Gründer/innen, zahlt Steuervorauszahlungen!
In den ersten Monaten der Selbständigkeit werdet ihr in der Regel Verluste durch hohe Startkosten haben und keinen Gedanken daran verschwenden Zahlungen an das Finanzamt zu leisten.
ABER behaltet unbedingt eure BWA im Blick
und lasst bereits bei ersten Gewinnen Steuervorauszahlungen festsetzen!
Wir zeigen euch anhand eines Beispiels wieso:
Knut gründet am 1.1.01 seine Start-Up GmbH und kann bereits nach einigen Monaten “schwarze Zahlen” schreiben. Er macht einen Gewinn (= Einnahmen abzüglich Ausgaben) im Jahr 01 von 100 TEUR und hat keine Steuervorauszahlungen festsetzen lassen.
Knut freut sich über viele Aufträge, die aber seine gesamte Zeit in Anspruch nehmen und er schafft es daher nicht seinen Papierkram zu bearbeiten. Er übermittelt den Jahresabschluss und die Steuererklärungen für das Jahr 01 erst “auf den letzten Drücker” zu Anfang des Jahres 03 an das Finanzamt.
Das Finanzamt erlässt im Frühling 03 Knuts Steuerbescheide für 01. Er muss 30 TEUR für 01 (30% von 100TEUR) innerhalb eines Monats nachzahlen. Zusätzlich möchte das Finanzamt noch nachträgliche Vorauszahlungen für das Jahr 02 von weiteren 30 TEUR einziehen und für das Jahr 03 werden laufende Vorauszahlungen quartalsweise von 7,5 TEUR festgesetzt.
Somit wurden die Steuerzahlungen
für zwei Jahre auf einen Schlag fällig (60 TEUR)!
Knut hat das Geld bereits für sein Business reinvestiert und kommt nun in echte Zahlungsschwierigkeiten.
In der Vergangenheit sind bereits einige Startups an dieser Falle gescheitert, mussten ihr Unternehmen aufgeben oder sogar Insolvenz anmelden.
Auch wir starten mit unseren Gründer/innen zunächst mit Steuervorauszahlungen von 0€, behalten in den Folgemonaten die BWA aber im Blick und beantragen frühzeitig die Festsetzung von Steuervorauszahlungen.