Gewerbesteuer-Vorauszahlung am 15.11. fällig

Nicht vergessen- die Gewerbesteuervorauszahlungen sind am 15.11. zur Zahlung an das Finanzamt fällig.

Wussten Sie, dass Sie Ihre Vorauszahlungen auch unterjährig anpassen können? Für unsere Mandanten gleichen wir regelmäßig Gewinnprognose und Vorauszahlungen ab und stellen auf Wunsch einen Anpassungsantrag gegenüber dem Finanzamt.

Weitere News

Kopie von Vorstellung Azubi Marvin (1)

Wir haben eine neue Steuerfachangestellte im Hause!

Irena hat ihre Ausbildung erfolgreich bestanden – mit Bestnoten! Wir …

Mehr
Linked In von Bauleistung (4)

 Ihr seid Handwerker oder Bauunternehmer? Dann kommt hier Teil 2 für euch!

In Teil 1 haben wir uns mit der Umsatzsteuer nach …

Mehr
Danke Kirsten! (1)

Abschied mit einem weinenden und einem lachenden Auge

Wir verabschieden uns schweren Herzens von unserer lieben Kollegin Kirsten. …

Mehr
Linked In von Bauleistung (3)

Ihr seit Handwerker oder Bauunternehmer? Dann ist diese Info für euch!

Als Bauunternehmer oder Handwerker haben Sie besondere Anforderungen an die …

Mehr