Nicht vergessen- die Gewerbesteuervorauszahlungen sind am 15.11. zur Zahlung an das Finanzamt fällig.
Wussten Sie, dass Sie Ihre Vorauszahlungen auch unterjährig anpassen können? Für unsere Mandanten gleichen wir regelmäßig Gewinnprognose und Vorauszahlungen ab und stellen auf Wunsch einen Anpassungsantrag gegenüber dem Finanzamt.