Gewerbesteuer-Vorauszahlung am 15.11. fällig

Nicht vergessen- die Gewerbesteuervorauszahlungen sind am 15.11. zur Zahlung an das Finanzamt fällig.

Wussten Sie, dass Sie Ihre Vorauszahlungen auch unterjährig anpassen können? Für unsere Mandanten gleichen wir regelmäßig Gewinnprognose und Vorauszahlungen ab und stellen auf Wunsch einen Anpassungsantrag gegenüber dem Finanzamt.

Weitere News

RECAP Vorträge (1)

Unternehmensnachfolge im Fokus: Zwei Veranstaltungen, viele Perspektiven

In den vergangenen Wochen waren Jesper und Tina wieder als ...

Mehr
Gutscheine für Arbeitnehmer

Gutscheine & Geldkarten als Mitarbeiter-Benefit: steuerfrei, wenn die Spielregeln passen

Wann gilt ein Gutschein als Sachbezug? Nur, wenn er ausschließlich ...

Mehr
IHK Lübeck (3)

EVOTAX on Tour bei Deutschen Bank Lübeck

Am 23.04.2026 sind wir von der Deutschen Bank Lübeck als Speaker eingeladen.   Unter dem Titel „Unternehmensnachfolge steuerlich und ...

Mehr
Minijob Kosten AG

Minijob: 603 € für den Mitarbeitenden – aber was kostet er dem Arbeitgeber?

Für Minijobberinnen und Minijobber klingt es einfach: 603 € brutto = ...

Mehr