Die Fristen zum Jahresabschluss 2021 wurden verlängert!
Neben den Fristen zur Abgabe der Steuererklärung standen v.a. GmbH s und GmbH & Co. KGs unter zusätzlichen Zeitdruck, denn die Bilanz muss grundsätzlich bis zum 31.12. des Folgejahres im Bundesanzeiger offengelegt werden. Das Bundesamt für Justiz hat diese Frist nun für 2021 verlängert und wird bis zum 11. April 2023 keine Ordnungsgelder festsetzen.
Zur Erinnerung : Die Steuererklärung 2021 hat noch bis zum 31. August 2023 Zeit, jedenfalls für Steuerpflichtige mit Steuerberater , die zur Abgabe verpflichtet sind.