Entwarnung

Die Fristen zum Jahresabschluss 2021 wurden verlängert!

Neben den Fristen zur Abgabe der Steuererklärung standen v.a. GmbH s und GmbH & Co. KGs unter zusätzlichen Zeitdruck, denn die Bilanz muss grundsätzlich bis zum 31.12. des Folgejahres im Bundesanzeiger offengelegt werden. Das Bundesamt für Justiz hat diese Frist nun für 2021 verlängert und wird bis zum 11. April 2023 keine Ordnungsgelder festsetzen.

Zur Erinnerung : Die Steuererklärung 2021 hat noch bis zum 31. August 2023 Zeit, jedenfalls für Steuerpflichtige mit Steuerberater , die zur Abgabe verpflichtet sind.

 

Fristen

Weitere News

Kopie von Neuordnung Ausbildung

Lohnbuchhalter- der beste Job der Welt! 🤗

Was ist zu tun? – Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen …

Mehr
Stellenanzeige SteuFa (Kreise)

Goldstück gesucht- Wir möchten unser Team um eine/n weitere/n Lohnexperten/in ergänzen!

Du hast Spaß im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung? In …

Mehr
Kopie von Kopie von Kopie von GewST VZ

Vorauszahlungen zur Gewerbesteuer

Nicht vergessen- die Vorauszahlungen zur Gewerbesteuer sind am 15.08. zur …

Mehr
Kopie von Digitale Kanzlei 2023

Digitale Kanzlei 2023

Wir wurden mit dem Label der DATEV „Digitale Kanzlei 2023“ …

Mehr