Energiepreispauschale

300€ zusätzlich für alle Erwerbstätigen

mit der Gehaltszahlung September / Oktober 2022

Die Auszahlung über den Arbeitgeber bedeutet mehr Aufwand in den Personalabteilungen, denn es gibt einige Fallstricke zu beachten.

Energiegeld

Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 wurde eine sog. Energiepreispauschale beschlossen, um die Belastung der Bürger aufgrund gestiegener Preise für Heizöl, Gas und Sprit abzufedern. Die Auszahlung soll bei Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber erfolgen. Selbständige profitieren durch eine Herabsenkung der Steuervorauszahlungen.

Wer hat Anspruch?

Alle Erwerbstätigen der Steuerklassen 1 bis 6 sind berechtigt die Auszahlung zu erhalten. Auch Minijobber/innen können die Pauschale erhalten, wenn sie ihrem Arbeitgeber eine Bestätigung vorlegem. Dass die geringfügige Beschäftigung ihr 1. Dienstverhältnis darstellt. Auszubildende und Studierende sind ausgenommen.

Wie hoch ist die Pauschale?

Jeder Erwerbstätige erhält 300€ brutto. Das bedeutet, der Betrag muss mit dem individuellen Steuersatz besteuert werden und es bleibt nur eine Auszahlung des Nettobetrages.

Woher bekommt der Arbeitgeber das Geld zurück?

Der Arbeitgeber darf die zu zahlenden Pauschalen von seiner nächsten Lohnsteueranmeldung abziehen.

Kopie von Kopie von Energiepreispauschale

Weitere News

Kopie von Gründer Steuervorauszahlungen

Gründer/innen- zahlt Steuervorauszahlungen!

Liebe Gründer/innen, zahlt Steuervorauszahlungen! In den ersten Monaten der Selbständigkeit …

Mehr
Gründerhilfe

Gründerhilfe meets EVOTAX

Gründerhilfe meets EVOTAX! Wir sind stolz heute ganz offiziell verkünden …

Mehr
Kopie von DATEV Digitale Kanzlei

Das vierte Mal in Folge

Das vierte Mal in Folge sind wir von unserem Software-Anbieter …

Mehr
Neue Öffnungszeiten

Neue Öffnungszeiten

Wir möchten unseren Mitarbeitern in Zukunft noch mehr flexibles Arbeiten …

Mehr