Energiekosten zu hoch?

Die aktuell hohen Energiepreise lassen viele Immobilienbesitzer über alternative Heizquellen und Wärmedämmung nachdenken. 🔥🤔

Die gute Nachricht – seit 2020 gibt es eine Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen die neben den bekannten Handwerkerkosten abgesetzt werden kann. § 35c EStG wurde im Rahmen des Klimaschutzpaketes zur Förderung der energetischen Sanierung von selbst genutzten Wohnimmobilien eingeführt. Somit bereits vor der Energiekrise, die durch den Ukraine-Krieg ausgelöst wurde, aber hilfreicher denn je !

 

Wie ist das möglich?

  • Gesetzesgrundlage: § 35c EStG
  • zur Förderung der energetischen Sanierung von selbst genutzten Wohnimmobilien
  • bereits vor der durch den Ukraine-Krieg ausgelösten Energiekrise geschaffen (Klimaschutz)
  • neben der bekannten Steuerermäßigung für Handwerkerkosten (nur Lohnanteil) absetzbar

 

Voraussetzungen an das Gebäude:

  • Ihr Eigentum
  • selbst genutzt zu Wohnzwecken
  • mindestens zehn Jahre alt

Voraussetzungen an die energetische Maßnahme:

  • Ausführung durch ein Fachunternehmen
  • technische Anforderungen gem. Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV)
  • Bescheinigung (lt. Mustervordruck des BMF)

 

Welche Maßnahmen werden gefördert?

  • Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken
  • Erneuerung von Fenstern oder Außentüren und Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes
  • Erneuerung oder Einbau von Lüftungsanlagen
  • Erneuerung der Heizungsanlage
  • Optimierung bestehender Heizungsanlagen
  • Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
  • energetische Baubegleitung und Fachplanung

 

Wie hoch ist die Förderung?

  • über drei Jahre verteilt
  • insges. 20 Prozent der gesamten Kosten (Lohn- und Material)
  • max. 40.000 Euro pro Wohnobjekt
  • Kosten für energetische Baubegleitung und Fachplanung direkt zu 50 Prozent

Energetische Massnahmen

Wie erhalte ich die Förderung?

  • im Rahmen der Einkommensteuererklärung: Anlage Energetische Maßnahmen
  • Einreichung der Bescheinigung beim Finanzamt
  • kein Antrag bei KfW oder BAFA notwendig

Weitere News

Kopie von Gesund und aktiv im Büro (Instagram Post (45))

EVOTAX bleibt gesund im Büro!

Langes Sitzen, krumme Haltung, wenig Bewegung? Das sind oftmals die …

Mehr
LinkedIn Neuerungen der Aufbewahrungsfristen (1)

Neuerungen bei den Aufbewahrungsfristen

Die Aufbewahrungspflicht für wichtige Dokumente ist seit langem gesetzlich verankert. …

Mehr
Ostern (3)

EVOTAX wünscht frohe Ostern!

  Das Jahr schreitet mit schnellen Schritten voran und es …

Mehr
Kasse (1)

Anmeldung Ihrer elektronischen Kasse!

  Wer elektronische Aufzeichnungssysteme mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) verwendet, …

Mehr