Drittes Entlastungspaket

Am Wochenende hat sich die Ampel-Koalition auf das dritte Entlastungspaket einigen können. In diesem Zuge soll auf die stark steigenden Energiepreise reagiert werden. Das Volumen ist mit 65 Milliarden Euro höher angesetzt als die ersten beiden Pakete zusammen. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Maßnahmen:
 
Strompreisbremse: Die Regierung will eine Strompreisbremse für den Basisverbrauch einführen. Wie hoch der Basisverbrauch ist, muss noch festgelegt werden. Die Vergünstigung soll finanziert werden, indem eine Erlösobergrenze für Stromerzeuger eingeführt wird (“Abschöpfung von Zufallsgewinnen”).

Inflationsbonus: Arbeitgeber sollen Ihren Arbeitnehmern einen steuer- und sozialversicherungsfreien Bonus von bis zu 3.000€ zahlen können. 

Energiepreispauschale auch für Rentner und Studenten: Zum 1. Dezember 2022 sollen auch Rentner und Studierende von der Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro profitieren. Die Auszahlung erfolgt über die Deutsche Rentenversicherung.

Entfernungspauschale: Die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit können derzeit mit30 Cent/km und ab dem 21. km mit 38 Cent/km von der Steuer abgesetzt werden. Diese Pauschalen sollen angehoben werden.

Umsatzsteuer auf Gas: Im Gegenzug zur Gasumlage wird die Umsatzsteuer auf den Gasverbrauch von 19 auf 7 Prozent abgesenkt. Dies gilt für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis 31.03.2024.

Steuerliche Abzugsfähigkeit von Rentenbeiträgen: Ab 2023 sollen die Beiträge an die deutsche Rentenversicherung und Versorgungswerke steuerlich voll abziehbar sein. Diese Änderung war jedoch absehbar, denn der BFH hatte bereits 2021 die mögliche Doppelbesteuerung der Renten kritisiert.

Nachfolger des 9-Euro-Tickets: Die Bundesregierung möchte ein Nachfolgemodell zum 9-Euro-Ticket schaffen, der Preis soll zwischen 49 und 69 Euro im Monat liegen. Die Finanzierung muss noch mit den Ländern abgestimmt werden.

Verlängerungen:

Kurzarbeitergeld: Die Sonderregelungen gelten über den 30. September 2022 hinaus.

Umsatzsteuer in der Gastronomie: Die Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf sieben Prozent wird verlängert.

Homeoffice: Die aus der Corona-Pandemie stammende Homeoffice-Pauschale von 5 Euro pro Tag (max. 600 Euro im Jahr) soll dauerhaft beibehalten werden. 

Entlastungspaket

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