Seit November letzten Jahres bekommen Unternehmen nach und nach die neuen Wirtschaftsidentifikationsnummer – kurz W-IdNr. Sicherlich haben Sie sich schon gefragt, was es mit diesen Nummern auf sich hat. Wir klären auf:
Die W-IdNr. hat mehrere Funktionen. Sie dient zum einen der eindeutigen Identifizierung des Unternehmens, zum anderen erleichtert es die Kommunikation mit Behörden und soll in Zukunft steuerliche Prozesse vereinfachen. Langfristig soll die neue ID die Umsatzsteuer-ID oder andere bestehende Unternehmensnummern ersetzen. Derzeit existiert sie parallel, soll Bürokratie abbauen und künftig auch für umsatzsteuerliche und internationale Zwecke genutzt werden.
Die W-IdNr. wird an alle wirtschaftlich tätigen Personen vergeben. Das bedeutet vor allem:
– Einzelunternehmer und Freiberufler,
– Juristische Personen (GmbHs, AGs, …)
– Personenvereinigungen (GbRs, Partnerschaften)
Für jede unternehmerische Tätigkeit erhalten Sie eine separate Nummer. Ihre persönlichen Steuer-IdNr. bleiben erhalten. Die W-IdNr. wird Ihnen automatisch zugeteilt und ist dauerhaft. Ob Sie neu gründen oder bereits jahrelang unternehmerisch tätig sind, ist dabei egal. Die Bekanntgabe erfolgt stufenweise ab November 2024 und wird auf dem digitalen Weg über Elster vollzogen. Bei Vertretungsvollmacht erhalten wir als Steuerberater die ID für Sie und leiten Ihnen diese weiter.
Für Unternehmen, welche keine Umsatzsteuererklärung abgeben müssen, erhalten die Nummer ab Herbst 2025. Der Prozess soll bis Ende 2026 abgeschlossen sein. Bis dahin ist die Verwendung jedoch nicht verpflichtend.