Das sollten Sie bei der Weihnachtsfeier beachten 

Gerade zum Jahresende werden Betriebsfeiern für die Mitarbeiter ausgerichtet. Was dabei steuerlich zu beachten ist erfahren Sie jetzt.

Betriebsveranstaltungen sind ausgelegt vom Betrieb und werden zu allgemeinen Anlässen geplant. Dazu zählen Weihnachtsfeiern, Betriebsausflüge oder Jubiläumsfeiern. Die Teilnehmer sind überwiegend Ihre Arbeitnehmer mit ihren Familienangehörigen.

Es gilt grundsätzlich ein Freibetrag von 110€ pro Teilnehmer und pro Veranstaltung. Jeder Arbeitnehmer hat diesen Freibetrag für 2 Veranstaltungen im Jahr. Die Kosten der Begleitpersonen werden dem Mitarbeiter zugerechnet. Die 110€ übersteigenden Kosten werden pauschal mit 25% über den Lohn versteuert.

Da nicht immer alle Mitarbeiter an einer Veranstaltung teilnehmen, müssen die Teilnehmer je Veranstaltung unbedingt dokumentiert werden. Gibt es mehr als 2 Veranstaltungen im Jahr, ist es sinnvoll, die Freibeträge so zu verteilen, dass die Veranstaltung mit den geringsten Kosten pauschal besteuert wird. Übrigens muss die Veranstaltung nicht unbedingt für den gesamten Betrieb veranstaltet werden, sondern kann z.B. für einzelne Abteilungen oder nur für alle im Ruhestand befindlichen Arbeitnehmer geplant werden.

Viel Spaß auf der nächsten Weihnachtsfeier!

 

Weitere News

2025 digitale Kanzlei (angepinnter Beitrag) (1)

Auszeichnung „Digitale Kanzlei 2025“

Digitale Prozesse optimieren und innovatives Arbeiten zahlt sich aus – …

Mehr
Führungskräfte (2)

Kein Steuerseminar…aber genauso wichtig!

Tina hat das Führungskräfte-Training bei denk-neu erfolgreich abgeschlossen und damit …

Mehr
LinkedIn Wirtschaftsidentifikationsnummer

Die neue Wirtschaftsidentifikationsnummer

Seit November letzten Jahres bekommen Unternehmen nach und nach die …

Mehr
Valentinstag (1)

EVOTAX wünscht einen schönen Valentinstag ❤️

Wir lieben unseren Beruf. Die Abwechslung im Arbeitsalltag, die Kollegen …

Mehr