Bewirtungskosten von der Steuer absetzen

Den Restaurantbesuch von der Steuer absetzen? Ja, das geht! 

Die Finanzverwaltung hat hier allerdings strenge Regeln auferlegt, damit die Abzugsfähigkeit nicht ausgenutzt wird. 

Dokumentation ist in Deutschland ja bekanntlich alles, somit heißt es: Anlass der Bewirtung und alle Teilnehmer ergänzen. Sprechen Sie Ihren Kellner auf einen Bewirtungsbeleg an. Die meisten Restaurants haben Vordrucke mit allen wichtigen Angaben. 

… und am Ende dürfen doch nur 70% als Betriebsausgabe berücksichtigt werden, 30% der Aufwendungen sind nicht abziehbar.

 

Bewirtung

Weitere News

LinkedIn Jahresrückblick

2025 – was für ein Jahr bei uns in der Kanzlei

Das Jahr 2025 war für unsere Kanzlei geprägt von Wachstum, ...

Mehr
Kopie von Weihnachtsmarkt (2)

Frohe Weihnachten

Wir möchten uns herzlich für euer Vertrauen und die tolle Zusammenarbeit ...

Mehr
Inventur Festwertverfahren

Festwertverfahren – Inventur vereinfachen und Aufwand reduzieren

Die ordnungsgemäße Durchführung der Inventur ist ein wesentlicher Bestandteil der ...

Mehr
Weihnachtsmarkt

Teamabend auf dem Hamburger Weihnachtsmarkt – gelebte Kanzleikultur trotz vollem Alltag

Auch wenn wir in diesem Jahr krankheitsbedingt auf einige Kolleg:innen ...

Mehr