Anlage Kind in der Steuererklärung

Die Anlage Kind stellt viele Steuerpflichtige beim Ausfüllen der Steuererklärung vor eine Herausforderung. Wo trage ich was ein? Wie kann ich bestimmte Aufwendungen für mein Kind in meiner Steuererklärung berücksichtigen?

In unserem Beitrag klären wir auf und verraten einige Tipps und Tricks wie die Anlage Kind beim Ausfüllen der Steuererklärung am besten gelingt 😉.

 

Warum wird Kindergeld überhaupt in der Steuererklärung mit angegeben? Die Familienkasse kümmert sich doch eigentlich um solche Angelegenheiten!

  • Die Familienkasse zahlt das Kindergeld aus, nicht das Finanzamt und das Kindergeld ist steuerfrei.
  • Kindergeld kann dennoch in der Steuererklärung angegeben werden, da das Finanzamt eine Günstigerprüfung durchführt. Es wird geprüft, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag im Rahmen der jährlichen Einkommensteuerveranlagung günstiger für den Steuerpflichtigen ist.
  • Die Günstigerprüfung erfolgt automatisch, sodass nichts beantragt werden muss.

 

Ich bin alleinerziehend. Kann ich das in meiner Steuererklärung irgendwie berücksichtigen?

  • Für Alleinerziehende gibt es einen Entlastungsbetrag in Höhe von 4.008 EUR für das erste Kind (+240 EUR für jedes weitere Kind), der das zu versteuernde Einkommen mindert. Damit dieser berücksichtigt werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
    • alleinerziehend
    • Das Kind ist bei dem beantragenden Elternteil gemeldet .
    • Es ist keine weitere volljährige Person (ausgenommen sind volljährige Kinder) in dem Haushalt gemeldet.
    • Kindergeldanspruch

 

Gibt es eine Möglichkeit, die Ausbildungskosten meines Kindes in der Steuererklärung anzugeben?

  • Der allgemeine Ausbildungsbedarf eines Kindes wird im Rahmen des „Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarfs- Freibetrag“ mit 1.464 EUR berücksichtigt.
  • Der Betrag verdoppelt sich bei zusammenveranlagten Elternteilen.
  • Den Freibetrag übersteigende Kosten und somit auch tatsächliche Kosten können also nicht geltend gemacht werden

 

Mein Kind befindet sich in der Berufsbildung und wohnt nicht mehr zu Hause. Kann ich das in meiner Steuererklärung berücksichtigen?

  • Für auswärtig untergebrachte Kinder gibt es einen Freibetrag. Die Höhe des Freibetrags beläuft sich pauschal auf 924 EUR. Dafür muss das Kind:
    • Volljährig und
    • Auswärts untergebracht sein
    • Sich in einer Berufsausbildung oder einem Studium befinden

 

Ich zahle Betreuungskosten oder Schulgeld für mein Kind. Nehme ich dies in meiner Steuererklärung auf?

  • Besucht das Kind eine Privatschule oder eine Schule in privater Trägerschaft in Deutschland, im EU- bzw. EWR-Ausland oder eine deutsche Schule im Ausland, kann das gezahlte Schulgeld berücksichtigt werden.
  • Es können hierbei bis zu 30 Prozent der tatsächlichen Kosten, aber maximal 5.000 EUR im Jahr angesetzt werden. Voraussetzungen hierfür ist, dass der Schulabschluss in Deutschland anerkannt ist.
  • Kinderbetreuungskosten (nicht die Unterkunft, Verpflegung oder Unterricht) können bei
    • unter 14-Jährigen oder behinderten
    • und im selben Haushalt lebenden
  • Kindern zu zwei Drittel der Kosten, aber maximal 4.000 EUR jährlich, beachtet werden

    Anlage Kind
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