Ein Testament zu erstellen ist das eine – die professionelle Umsetzung im Ernstfall das andere. Genau hier sorgt ein Testamentsvollstrecker für Struktur, Neutralität und eine verlässliche Abwicklung.
Was macht ein Testamentsvollstrecker konkret?
Er übernimmt die gesamte Nachlassabwicklung im Sinne des letzten Willens, u. a.:
- Sicherung und Verwaltung des Nachlasses (Konten, Immobilien, Beteiligungen)
- Erfüllung von Vermächtnissen und Auflagen
- Begleichung von Verbindlichkeiten und Organisation laufender Zahlungen
- Erstellung eines Nachlassverzeichnisses sowie transparente Abrechnung
- Koordination mit Erben, Banken, Notariat und dem Finanzamt (inkl. steuerlicher Unterlagen)
In welchen Fällen ist das besonders sinnvoll?
Ein Testamentsvollstrecker ist häufig die beste Lösung, wenn …
- mehrere Erben beteiligt sind und Konfliktpotenzial besteht
- Patchwork-Konstellationen oder Minderjährige betroffen sind
- Immobilien- oder Unternehmensvermögen geordnet verwaltet/übertragen werden soll
- Erben räumlich entfernt sind oder wenig Zeit/Erfahrung haben
- Neutralität und eine konsequente Umsetzung des letzten Willens Priorität haben
Braucht man dafür eine Ausbildung?
Ein Testamentsvollstrecker wird durch das Testament bestimmt – ein bestimmter „Berufstitel“ ist nicht zwingend erforderlich. In der Praxis ist die Aufgabe jedoch rechtlich, steuerlich und organisatorisch anspruchsvoll und bringt Haftungsfragen mit sich. Genau deshalb ist fundierte Qualifikation entscheidend.
Unser Angebot für Mandanten
Wir übernehmen Testamentsvollstreckungen diskret, strukturiert und nachvollziehbar – und das mit einem entscheidenden Vorteil: Als Steuerberater sind wir oft seit Jahren eng eingebunden, kennen Vermögensstrukturen, Unternehmenszahlen und Hintergründe. Dieses Vertrauensverhältnis und unsere Erfahrung aus bereits mehreren Fällen sorgen für eine Umsetzung, die nicht nur korrekt ist, sondern auch entlastet.
