Der Mythos des Firmenwagen-Privilegs

In dieser Reihe soll es um den Firmenwagen gehen, eines der Themen aus der Praxis. Wir besprechen das Thema 1% Methode, Fahrtenbuch und schauen mal ganz genau auf die gängige Meinung, Unternehmer werden mit dem Firmenfahrzeug bevorteilt. Ist das wirklich so?

In dem ersten Teil der Reihe soll es um die 1%-Regelung gehen. Dies ist die einfachste Form der Pkw-Besteuerung und wird von den meisten Unternehmern genutzt. Im Gegensatz zur Fahrtenbuch-Methode wird hier auf Pauschalierung gesetzt.

Wie hoch die monatliche Besteuerung der privaten Pkw-Nutzung ist, hängt vom Bruttolistenpreis ab. Dieser ist die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers, also nicht „Anschaffungskosten“ oder „Kaufpreis“. Das bedeutet, dass auch bei einem Gebrauchtfahrzeug der deutlich teurere Neupreis zur Berechnung der Privatnutzung herangezogen wird.

So werden 1% vom Bruttolistenpreis pauschal als private Nutzung besteuert, und zwar unabhängig davon, wie viele Kilometer Sie privat gefahren sind! Der so berechnet Betrag pro Monat gilt als Betriebseinnahme.

Zudem sind die Wege zur Arbeit pauschal nicht abzugsfähig. Mit: 0,03% des Bruttolistenpreises x Entfernungskilometer x 15 Arbeitstage je Monat. Wie beim Arbeitnehmer dürfen Sie als Unternehmer die Entfernungspauschale dagegen rechnen, nur der übersteigende Betrag ist nicht abzugsfähig.

Fahren Sie als Unternehmer ein Hybrid-Auto oder sogar ein reines E-Auto, haben Sie unter gewissen Umständen Vorteile. Haben Sie beispielsweise ein Hybrid-Kfz nach 31.12.2024 angeschafft und dieses Auto entweder max. 50 Gramm Kohlendioxid je Kilometer oder eine rein elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometer hat, werden statt 1% nur 0,5% je Monat versteuert. Bei reinen E-Autos werden sogar nur 0,25% besteuert. Voraussetzung ist die Höhe des Bruttolistenpreises, welcher seit dem 30.06.2025 max. 100.000€ betragen darf.

Sollten die tatsächlichen Betriebsausgaben für das Fahrzeug, also Abschreibung oder Leasing, Tanken, Versicherung, Steuern, etc. geringer ausfallen als der pauschal mit der 1%-Methode berechnete Privatanteil, wird ebendieser Privatanteil auf die Kosten gedeckelt. Dies kann v.a. bei Gebrauchtfahrzeugen oder älteren Pkws vorkommen, da nur eine geringe oder keine Abschreibung mehr als Betriebsausgaben anfallen. Wenn diese sog. Kostendeckelung greift, bedeutet dies aber auch, dass ich als Unternehmer keinen Vorteil mehr aus dem Firmenwagen habe. D.h. er könnte das Fahrzeug auch gleich privat halten.

In den nächsten Beiträgen dieser Reihe beschäftigen wir uns mit dem Fahrtenbuch und stellen danach die beiden Methoden gegenüber. Abschließend gehen wir auch auf die Kostendeckelung ein. Seien Sie also gespannt!

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