Im ersten Teil haben wir Ihnen die 1%-Methode vorgestellt. Heute schauen wir uns die zweite Alternative – die Fahrtenbuchmethode an. Wie wird hier der private Anteil berechnet, wie aufwendig ist die Dokumentation und welche Auflagen müssen beachtet werden?
Bei der Fahrtenbuchenmethode wird die private Nutzung anhand der nicht betrieblichen gefahrenen Kilometerleistung im Verhältnis zur Gesamtkilometerleistung ermittelt. Damit ist dies kein pauschaler Ansatz, sondern ein individueller tatsächlicher Wert.
Das Finanzamt stellt hohe Anforderungen an das Fahrtenbuch. Jeder Kundenbesuch, jede Geschäftsreise und alle privaten Fahrten sind akribisch zu dokumentieren. Folgende Punkte sind anzugeben:
- Datum und Kilometerstand zu Beginn und Ende der Reise
- Reiseziel, Zweck und aufgesuchten Geschäftspartner
- Bei Fahrten zwischen Wohnung- Arbeitsstätte genügt ein kurzer Vermerk
- Für Privatfahrten genügen die Kilometerangaben
Das Fahrtenbuch kann auch via App oder anderweitig elektronisch geführt werden, jedoch wird nicht jedes elektronische Aufzeichnungsprogramm anerkannt. Wichtig ist hier die Unveränderbarkeit der Aufzeichnung nach Eingabe! Ist das Fahrtenbuch mangelhaft, schätzt das Finanzamt die private Nutzung nachträglich!
Im nächsten und letzten Post dieser Reihe stellen wir die beiden Methoden gegenüber und gehen auch auf die Kostendeckelung ein – Seien Sie gespannt.
